• Unternehmens-/ Wirtschaftsrecht
  • Restrukturierung / Insolvenzrecht für Unternehmen
  • Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Prozessrecht
  • Steuerrecht

Wir beraten und begleiten Unternehmer und Unternehmen mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand bei ihren Vorhaben und Aktivitäten in Deutschland, Spanien, der Schweiz und Österreich. Zudem bieten wir deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Insolvenzverwaltern in Spanien unsere Unterstützung und Vertretung bei wirtschaftsrechtlichen Themenstellungen an.

Dies umfasst zum einen den Beginn von neuen Aktivitäten bei der Gründung und Akquisition von Unternehmen und Unternehmensteilen (Unternehmenskauf (M&A), Joint Ventures, Beteiligungen, Handelsvertreter- und Projektverträge). Dabei beraten und begleiten wir Sie auf Wunsch persönlich auch bei Verhandlungen mit Finanz-Investoren (Banken und Sparkassen, Private Equity, Venture Capital) und erstellen die entsprechende Vertragsdokumentation, je nach Wunsch in deutscher, spanischer oder englischer Sprache.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei ihren laufenden unternehmerischen Aktivitäten wie zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen in spanischer, englischer und deutscher Sprache. Zudem erstellen und prüfen wir die Vertragsdokumentation (Due Dilligence) und unterstützen Sie bei Einholung von Lizenzen und behördlichen Genehmigungen.

Insolvenzverwaltern und Unternehmen bieten wir die rechtliche Begleitung bei Insolvenz- oder Liquidationsverfahren in Spanien einschließlich vollständigen Abwicklung einschl. Steuerthemen von in Spanien befindlichen Aktiva an. Dabei verhandeln wir auch mit Arbeitnehmern und Betriebsräten dieser Unternehmen über Ausscheidungsvereinbarungen und übernehmen die Prozessführung bei Kündigungsschutzklagen an allen spanischen Arbeitsgerichten in allen Instanzen.

 

Die Kanzlei berät und vertritt in Restrukturierungsverfahren in Deutschland und Spanien Gläubiger und Gesellschafter – einschl. Private Equity- und Venture Capital-Investoren – in Verhandlungen mit anderen Beteiligten.

Bei Insolvenzverfahren wird die Kanzlei in Spanien und Deutschland sowohl für Gläubiger, Unternehmensgesellschafter und Insolvenzverwalter tätig.

Die Kanzlei agiert zudem in Spanien für deutsche Rechtsanwalts-, Steuerberater- und WP-Kanzleien, die bei deutschen Insolvenzen mit Geschäftsverbindungen und Aktiva in Spanien mandatiert sind und die deshalb fachkundige Unterstützung in Spanien benötigen.

Wir beraten und begleiten Sie bei dem Erwerb, der Veräußerung und der Vermietung von privaten und gewerblichen Immobilienobjekten.

Bei der Finanzierung von Immobilien beraten und begleiten wir Sie bei ihren Gesprächen und Verhandlungen mit Finanzinvestoren. Auf Wunsch erstellen und prüfen wir die Finanzierungsdokumente.

Dabei bieten wir einen Komplett-Service aus einer Hand an, d.h. wir kümmern uns auf Wunsch für Sie um alle administrativen und behördlichen Themenstellungen, die bei Immobilientransaktionen aufkommen. Dazu gehören zum Beispiel die Beantragung einer spanischen Steuernummer oder einer behördlichen Genehmigung oder die Einrichtung einer lokalen Bankverbindung.
Zudem beraten wir Sie auch im Hinblick auf eine steueroptimierte Gestaltung ihrer Immobilientransaktionen und klären und erledigen für Sie steuerliche Themenstellungen mit den spanischen Behörden.

Die Kanzlei wird in Erb- und Nachlasssachen tätig, die Bezug zu Deutschland, Spanien, der Schweiz und Österreich haben. Wir beraten im Vorfeld z.B. bei der Nachlassregelung und Testamentsgestaltung und wickeln für Erben, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte den Nachlass ab.

Wir beraten Sie bereits in Deutschland bei der Gestaltung ihres Testaments im Hinblick auf in Spanien befindliche Aktiva, namentlich Immobilien. Die im August 2015 in Kraft getretene europäische Erbrechtsverordnung lässt in vielen Fällen mit Spanienbezug die Errichtung eines neuen oder die Modifizierung eines bestehenden Testaments ratsam erscheinen.

Die Kanzlei wird auch in Erbfällen mit Auslandsbezug zu den deutschsprachigen Ländern, namentlich in der Schweiz und in Österreich, tätig und wickelt auch für schweizerische und österreichische Staatsbürger Erbschaften mit Bezug zu Deutschland oder Spanien ab. Bei Bedarf nutzen wir dabei unser internationales Netzwerk mit Rechtsanwaltskanzleien und Steuerbüros in der Schweiz und in Österreich.

Im Erbfalle mit Aktiva in Spanien wickeln wir für Erben und Vermächtnisnehmer eine Erbschaft mit spanischen Vermögensteilen ab. Wir bieten dabei einen Komplett-Service, der auch die komplexen Gespräche/Verhandlungen mit den spanischen Behörden, namentlich dem Finanzamt, einschließt.
Im Ergebnis sollen die Erben schnellstmöglich vollumfänglichen Zugriff auf die in Spanien befindlichen Aktiva, die Teil der Erbschaft bilden, erhalten.

Wir vertreten Sie in Spanien und Deutschland in privatrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht. In Steuersachen vertreten wir Sie bei Rechtsbehelfen und Klagen oder wehren gegen Sie gerichtete Ansprüche im Rahmen von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ab. Dabei involvieren wir bei Bedarf mit uns kooperierende Steuerberater.

Wir beraten Sie im Hinblick auf steuerliche Fragestellungen, die im Unternehmens-, Immobilien-, Yacht- und Erbrecht in Spanien auftreten können.

Dies betrifft zum Beispiel die steuerlich gestaltende Beratung bei der Rechtsformwahl bei Unternehmensgründungen oder die präventive Beratung zur Minimierung erbschaftssteuerlicher Belastungen. Bei Bedarf involvieren wir dabei Steuerberater vor Ort.
Für Unternehmen und Freiberufler bieten wir über mit uns kooperierenden Steuerberaterbüros Dienstleistungen im Bereich der Lohn-, Finanzbuchhaltung sowie der Quartals- und Jahresabschlusserstellung an.
Zudem vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden im Rahmen von steuerlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.